- Aktivwechsel
- die auf der Aktivseite der ⇡ Bilanz gebuchten, eine Geldforderung darstellenden Wechsel („Rimessen“). Durch Weitergabe der A. entsteht eine Eventualverbindlichkeit (⇡ Eventualforderungen und -verbindlichkeiten).- Gegensatz: ⇡ Passivwechsel (Schuldwechsel).
Lexikon der Economics. 2013.